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2008 - ACTION 'War Start From Europe' - 14 nov
2008 - NATO GAME OVER international - march
2008 - NATO GAME OVER - call for action - march
2008 - NATO GAME OVER - Writers and translators
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2006 - Nuclear weapons: 10 years illegal
2005 - Citizens inspection NATO nuclear weapons
2004 - One thousand complaints in Belgium

Complaint for use in Germany

Hiermit erstatte ich,
polizeilich gemeldet in:

Anzeige wegen Planung und Vorbereitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Auf den Militärstützpunkten Büchel und Ramstein werden Atomwaffen stationiert.
Der deutsche Staat trifft im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO Vorbereitungen, Nuklearwaffen einzusetzen: Er gibt Anordnungen, diese Atomwaffen bereitzustellen und ihren Gebrauch zu trainieren. In Kriegszeiten würden deutsche Piloten diese Atombomben von Büchel ins Ziel fliegen. Zugleich erlaubt der deutsche Staat dem amerikanischen Staat dasselbe auf dem Militärstützpunkt Ramstein.

Mit dieser Nuklearpolitik brechen die NATO und der deutsche Staat Regeln des internationalen Rechts, die in einem Gutachten des internationalen Gerichtshofs (IGH) 1996 in Den Haag festgelegt wurden.

Der IGH hat in seinem Gutachten vom 8.Juli 1996 die Möglichkeit überprüft, bei der Verwendung von Atomwaffen die Regeln des Kriegsrechts einzuhalten. Hier ist zum Ersten festgelegt, dass zwischen Kriegsführenden und Zivilisten eine Unterscheidung getroffen werden muss. Waffen, die undifferenzierbar sowohl unter Kriegsführenden als auch Zivilisten Opfer fordern, dürfen somit nicht eingesetzt werden. Zweitens ist es verboten, Kriegsführenden unnötiges Leid zuzufügen und demzufolge ist es ebenso verboten, Waffen zu benutzen, die dieses Leid verursachen.

Der IGH kommt zu dem Schluss, dass die Folgen eines Atomwaffeneinsatzes weder zeitlich noch räumlich begrenzt werden können. Folglich können die Atomwaffen von Büchel und Ramstein niemals eingesetzt werden ohne die grundlegenden Regeln des humanitären Kriegsrechts zu verletzen. Der Vorsitzende des IGH, Mohammed Bedjaoui, urteilte die existierenden Atomwaffen stünden in Widerspruch zu internationalem Recht. ”Atomwaffen erzeugen, zumindest nach heutigem Stand der Wissenschaft, Opfer, ohne zwischen Kriegsführenden und Zivilisten zu unterscheiden, und verursachen bei beiden Gruppen unnötiges Leid. (...) Es sei denn, die Wissenschaft kann “saubere” Atombomben machen, die Kriegsführende trifft ohne Zivilisten zu verletzen. Ansonsten ist offensichtlich, dass Atomwaffeneinsätze keine abgrenzbaren Folgen haben und das humanitäre Recht somit mit Füßen getreten wird.”

Der IGH läßt offen, ob ein Einsatz von Atomwaffen im äußersten Verteidigungsfall gerechtfertigt wäre. Da die NATO sich jedoch die Erstschlagsoption offen hält, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Waffen nur im äußersten
Verteidigungsfall eingesetzt werden.

Zudem vertößt die NATO-Atomwaffenpolitik gegen die Abrüstungsverpflichtung aus Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags. Deutschland und die USA verstoßen auch gegen Artikel III bzw. I des Vertrages, die besagen dass Atomwaffenstaaten Nichtatomwaffenstaaten keine Atomwaffen überlassen bzw. Nichtatomwaffenstaaten keine in ihre Verfügungsgewalt bringen dürfen.

Aber auch im deutschen Strafrecht finden sich klare Aussagen zur Illegalität von Atomexplosionen und deren Vorbereitung. Strafbar ist, “wer eine nukleare Explosion verursacht oder einen anderen”... dazu “verleitet oder eine solche Handlung fördert” (§328, Abs.2 des deutschen Strafgesetzbuchs).

Die Stationierung von Atomwaffen in Büchel und Ramstein kommt einer Vorbereitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich. In Anbetracht dessen, dass Atomwaffen niemals eingesetzt werden können ohne die grundlegenden Regeln des Kriegsrechts zu verletzen, ist der Gebrauch von Atomwaffen ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Laut Art.25, Abs.3c des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, ist strafbar, “wer Hilfe bei (...) [der] versuchten Begehung [eines Verbrechens] leistet, einschließlich der Bereitstellung der Mittel für die Begehung.”

§ 310 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt die Vorbereitung u.A. von Kernenergieexplosionen durch Herstellung, Verschaffung, Verwahrung oder Überlassung von Kernbrennstoffen oder von Vorrichtungen hierzu unter Strafe.

Folgende Personen machen sich hieran schuldig:

- Die politisch verantwortlichen Minister: Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung, Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier, sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel, Berlin.
- Deutsche SoldatInnen und DiplomatInnen, die im NATO Hauptquartier in Brüssel oder im SHAPE Hauptquartier, Mons, Belgien, für nukleare Planung und andere Bereiche der Nuklearpolitik verantwortlich sind.
- Der Generalstabchef der deutschen Luftwaffe, sowie die OffizierInnen, die für Aufgaben im Atomwaffenbereich zuständig sind.
- Der/die Kommandant/in, die leitenden OffizierInnen und die PilotInnen des Militärstützpunktes Büchel.
- Der/die amerikanische Befehlshaber/in des EUCOM und die amerikanischen SoldatInnen des EUCOM, Stuttgart Vaihingen, die an der Verbreitung dieser Atomwaffen beteiligt sind und die ihren eventuellen Einsatz vorbereiten.
- Der/die amerikanische Kommandant/in des Militärstützpunktes in Ramstein, die leitenden OffizierInnen und die anderen amerikanischen SoldatInnen, die an der Stationierung dieser Atomwaffen beteiligt sind und die ihren eventuellen Einsatz vorbereiten.

Ich bitte zu bedenken, dass im Falle von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ein “höherer Befehl” oder “das Bekleiden eines Staatsamtes” eine Strafverfolgung nicht verhindert.


Mit Bitte um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens,


Datum ______/_______/______

Unterschrift

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